Grundgesetze für Schäuble

Über die neuesten Irrsinnsvorschläge aus dem Innenministerium bezüglich der Terrorbekämpfung, hatten wir ja schon berichtet.

Hierzu habe ich eine wirklich schöne Aktionsidee bei Patrick Jedamzik und Karan gefunden.

Beim Deutschen Bundestag kann man das Grundgesetz kostenlos und portofrei im Bundestagsshop bestellen.

Wie wäre es jetzt, wenn man ganz viele Menschen dazu auffordert, einerseits sich die Grundgesetze zu bestellen und andererseits immer ein Exemplar an unseren Innenminister Schäuble zu schicken. Beim Bundestag wird man sich wundern warum die Nachfrage nach Grundgesetzen so massiv steigt (was angesichts der massiven Beschneidung der Grundrechte durch Schäuble nicht verwundert) und im Innenministerium scheinen sowieso grade keine Grundgesetze herumzuliegen, da haben die noch ein klein wenig Lektüre, während sie den Rechtsstaat abschaffen.

Sven Scholz hat noch die tolle Idee, dass man ein Exemplar des Grundgesetzes irgendwo verbuddeln sollte, dann können unsere nachfolgenden Generationen diese irgendwann wieder zu Tage fördern und sich darüber wundern, dass es lane vor ihrer Zeit mal so etwas wie Grundrechte noch gab.

Denn nachdem Schäuble so massive Unterstützung seitens seiner CDU und CSU Kollegen bekommt (siehe hierzu ein Interview mit einem CSU Abgeordneten im Deutschlandfunk) muss Mensch wirklich um seine Würde bangen.

Beteiligt euch alle an dieser Aktion, bestellt euch drei Grundgesetze und schickt eins an Wolfgang Schäuble, seine Adresse lautet:

Bundesministerium des Innern,
z.Hd. Hr. W. Schäuble
Alt-Moabit 101
10559 Berlin

Maximilian Pichl


23 Antworten auf “Grundgesetze für Schäuble”


  1. 1 Roman Möller 14. Juli 2007 um 16:48 Uhr

    Klasse Jungs! Toll das ihr auch dabei seid. Nur so für die Schätzung: mit wie vielen Teilnehmern können wir denn rechnen? Laut Schätzungen von Somlus Welt sind wir jetzt bei 300 bis 500 Teilnehmern!

  2. 2 Kurti 14. Juli 2007 um 16:56 Uhr

    Dein Idealismus der ach so tollen Grundrechte macht dich offenbar blind für folgenden Zirkel in deinem Gedanken: Wenn Schäuble die Verfassung ändern kann, dann ist sie wohl auch so konzipiert, dass sie im Schäuble’schen Sinne verändert werden kann. Ansonsten würden seine Pläne ja auch vor dem Verfassungsgericht scheitern. Abgesehen davon, dass die Verfassung schon dutzende Male geändert wurde. Anstatt mal den allerbanalsten Schluss daraus zu ziehen, dass die Verfassung wegen ihres Inhalts und ihrer Flexibilität dann wohl ein MITTEL des Staates ist und nicht eine Form der SELBSTBESCHRÄNKUNG von Staatsleuten a la Schäuble, konfrontierst du die Verfassung mit einem Ideal von ihr, das leider ausschließlich in deinem Kopf existiert.

  3. 3 Administrator 14. Juli 2007 um 17:44 Uhr

    Mit deinen Thesen hast du sicherlich Recht…das Grundgesetz (ich nenne das GG nicht Verfassung, weil das GG niemals vom Volk ratifiziert wurde und deswegen sowieso nicht wirklich demokratisch legitimiert ist) ist dennoch eine Errgungenschaft, gerade für Deutschland, dass beschützt werden muss, egal ob nun Schäuble die Kontrolle über das GG hat oder das Volk. Ich konfrontiere das GG sicherlich nicht mit einem Ideal in meinem Kopf, sondern frage ganz nüchtern, ob denn die demokratischen Prinzipen, die im GG verankert sind, wirklich noch von Herrn Schäuble und seinen Konsorten gestützt werden. Da dies meiner Ansicht nach, nicht der Fall ist, darf ich auch meine Kritik an dieser Politik äußern .

    Mit deinem Kommentar implizierst du meiner Meinung nach die Forderung nach einer neuen verfassung, die vom Volk ratifizert wird. Da wäre ich sofort dabei.

    Im Übrigen gibt es und das GG das recht auf eine beschränkung der Politiker ala Schäuble, oder wie soll ich folgenden Passus verstehen:

    „Artikel 20 GG
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (…)
    (4) Gegen jeder der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    Ich finde, dass die Beschneidung meiner Grundrechte schon diese „Ordnung“ stört.

    Aber danke für den kritischen Kommentar!

  4. 4 Stefan 15. Juli 2007 um 12:58 Uhr

    Das Grundgesetz ist der Konsen unserer Gesellschaft. Zumindestens wird es als solches behandelt. Es gibt Passagen im Grundgesetz die sind weniger wichtig und werden auch öfters mal verändert, aber es gibt Passagen die einen besonderen Status haben, denn sie zementieren die Rechte des Bürgers, der Bürgerin gegenüber des Staates. Dann gibt es noch Artikel wie den Artikel 1 des Grundgesetzes die die sog. Naturrechte, also Rechte die jede/r unabhängig von Staatsangehörigkeit, Religion, Alter, sexueller orientierung, etc. hat festschreibt.

    Ich glaube das Artikel die BürgerInnenrechte und NAturrechte beschreiben nur durch einen breiten öffentlichen Diskurs änderbar sind und nicht mal eben so schnell geändert werden können. Diese Artikel setzen bestimmte Ideale unserer Gesellschaft fest, die dann eben nicht nur in unseren Hirnen existieren, sondern eben auch in rachtskräftiger Form im Grundgesetz zementiert sind. Es ist durchaus angebracht darauf hinzuweisen das die Änderungen dieser Artikel im Grundgesetz dazu führen freiheitliche errungschaften wieder abzubauen und das dies nicht im Sinne des Grundgesetzes ist.

  5. 5 Rogue 16. Juli 2007 um 9:56 Uhr

    @Administrator

    Art. 20 II S.1 GG („Alle Staastgewalt geht vom Volke aus.“) wird durch S.2 näher erläutert: „Sie [die Staatsgewalt] wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt.“ Schäuble ist nun Mitglied einer Regierung, die vom „Volk“ gewählt wurde, wie es Art. 20 S.1 GG normiert. Und in seiner Eigenschaft als Innenminister erfüllt er quasi den Wählerwillen, indem er für Sicherheit und Ordnung sorgt. Über den Art. 20 II GG kannst du also kaum argumentieren.

    Und der Art. 20 IV GG („Widerstandsrecht“) erlaubt Mittel, die keinen „rechtsstaatlichen Charakter“ mehr haben, also auch Gewalt, solange nicht andere Mittel ebenso zum Erfolg führen („… andere Abhilfe“). Es müssen also erst sämtliche legalen Mittel ausgeschöpft sein, damit das Widerstandsrecht greift. Wer also seine/ihre Grundrechte gefährdet sieht, muss erstmal z.B. den Rechtsweg beschreiten. Und eure Schick-ein-GG-an-Schäuble-Aktion bewegt sich vollkommen im legalen Bereich, das fällt nicht unter das Widerstandsrecht, so wie es im Kommentar oben nahegelegt wird.

    Außerdem argumentiert Schäuble doch gerade mit dem GG; er sagt, dass er für die von ihm „angedachten“ Maßnahmen eine verfassungsrechtliche Grundlage schaffen will, betont also gerade die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Vorgehensweise.

    Weiterhin muss man dann auch die Frage stellen, wer damals dem Schily ein GG geschickt hat, und allen anderen, die für den Abbau von BürgerInnenrechten verantwortlich waren. Und schickt ihr dann den Regierungschefs von Nordkorea, Myanmar, Sudan, China usw. auch jeweils ein Exemplar der ‚UN-Charta‘ und der ‚Allg. Erklärung der Menschenrechte‘?

    Eine systemimmanente juristische Kritik greift zu kurz. Die Auseinandersetzung muss auf politischer Ebene geführt werden.

    (PS: Ich finde es problematisch, wenn davon geredet wird, eine deutsche Verfassung sei „niemals vom Volk ratifizert“ worden. Abgesehen von den falschen Begrifflichkeiten wird hier hier auf die Tatsache rekurriert, dass die Ermächtigung zur Verfassungsgebung unter der Schirmherrschaft der Allierten stand. Hier liegt eine gefährliche Nähe zur Rechten, die sich mitunter auch solcher Argumentationsmuster bedient, um zu verdeutlichen, dass ihr „Deutschland“ lediglich das Produkt einer „Siegerjustiz“ sei und ähnlicher Schwachsinn mehr. O.g. Formulierungen sollten überdacht werden.)

  6. 6 Administrator 16. Juli 2007 um 11:48 Uhr

    @Rogue:

    Sicherlich wurde Schäuble vom Volk gewählt, aber wenn er nach seiner Wahl entgegen den demokratischen Prinzipien handelt, sehe ich durchaus Artikel 20 in Kraft treten, wobei ich jetzt nicht mit Gewalt antworten würde! Dies ist und bleibt die letzte denkbare Lösung und sollte erst dann angewendet werden, wenn eine Regierung tatsächlich die Demokratie zugunsten eines totalitären Staates aufgibt.

    Betreffend Schily und deinem Vorschlag auch anderen Staatschefs die UN Charta zu schicken: ich habe in einem meiner Beiträge auf dieser Seite durchaus daraufhingewiesen, dass Schäubles Politik sich nahtlos in die seines Amtsvorgängers einfügt und treffe daher keine Unterscheidung; beide postulieren eine Repressionspolitik. Ich finde es, aber blöd eine, meiner Meinung nach recht nette Aktion, nur deswegen zu verdammen (oder habe ich das falsch verstanden?!), weil diese sich nicht gegen die gesamte Repressionspolitik richtet. Einzelaktion sind auch oft erfolgreich in dem Sinne, dass sie die Bevölkerung für bestimmte Politikfelder sensibilisieren kann.

    Zum letzten Punkt: warum darf ich nicht sagen, dass das GG keine Verfassung ist, die noch nie vom Volk ratifiziert wurde, nur weil die Rechten dies auch sagen??? Ich habe ausschließlich aus demokratietheoretischer Sicht argumentiert ohne ein rechtes Gedankengut zu übernehmen!!! Wenn ich auf einmal anfange bestimmte politischen Analysen nicht mehr zu vertreten, weil dies die Rechten auch vertreten, fände ich das ziemlich lächerlich, weil die Rechten bspw. auch gegen Studiengebühren sind (natürlich aus anderen Motiven heraus). Das ist doch gerade die Taktik vieler rechter Parteien und Verbände- linke Themen zu instrumentalisieren.

    So eins noch: die Diskussion wird doch auf politischer Ebene geführt- diese Aktion ist lediglich eine Idee aus der Blogosphäre, die ich unterstütze und die bereits sehr viel Zulauf erfahren hat.

    Max

  7. 7 Rogue 16. Juli 2007 um 22:52 Uhr

    @Administrator=Max

    Dein Kommentar hat eine juristische Sichtweise nahegelegt, da du Art. 20 GG ins Spiel gebracht hast.

    M.E. lässt sich einfach nicht mit Art. 20 GG argumentieren, das ist die juristische Sichtweise. Art. 20 I GG normiert, dass die BRD eine „repräsentative Demokratie“ ist, daraus kann man als Einzelne/r nichts ableiten, anders als aus den Grundrechten bspw. Der Art. 20 GG hat quasi staatsorganisatorischen Charakter. Was du also tun musst, ist, bei der nächsten Bundestagswahl Schäuble abzuwählen… (das wäre sozusagen das Einzige, was du aus Art. 20 I GG ableiten könntest).

    Ich verdamme die Aktion gar nicht, jede/r so wie sie/er mag, nur:
    eine Kampagne kann dazu dienen, eine Öffentlichkeit für ein bestimmtes Thema zu schaffen. Das hier in Rede stehende Thema hat aber schon jede Menge Öffentlichkeit, Schäuble wird ja momentan permanent mit Kritik konfrontiert, mal mehr (siehe Einwurf von Hotte Köhler), mal weniger staatstragend, und die Medien transportieren das zur Zeit auch ständig. Die Energie, die man in solch eine Aktion steckt, ist bei Themen, die auf Öffentlichkeit angwiesen sind, sicher eher angebracht.

    Von mir aus kannst du auch sagen, dass das GG keine Verfassung sei.
    Aber warum sollte man das tun? Demokratietheorie hin oder her, letztlich haben die „Deutschen“ das GG durch „ständige Übung“ (wie es im Jura-Sprech heißt) als ihre Verfassung akzeptiert. Würde es das GG deines Erachtens besser machen, wenn es formal von der „deutschen Bevölkerung“ erlassen worden wäre? Und worin läge der Vorteil?

    Ich hingegen halte es für notwendig, sich klar von rechten Positionen abzugrenzen.

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